Berufung gegen Parteiausschluss
Der ehemalige Brandenburger AfD-Chef Andreas Kalbitz will nach seinem Rauswurf zurück in die Partei. Auf seinem juristischen Feldzug hat er nun eine weitere Niederlage erlitten. Doch Kalbitz will nicht aufgeben.
Berlin. Weitere juristische Schlappe für den früheren Brandenburger AfD-Vorsitzenden Andreas Kalbitz: Das Berliner Kammergericht hat am Freitag entschieden, dass der ehemalige Frontmann des rechtsvölkischen innerparteilichen „Flügels“ auch weiterhin aus seiner Partei ausgeschlossen bleibt – bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Der 48-Jährige hatte gegen seinen Rauswurf geklagt und wollte in einem Eilverfahren seine Wiederaufnahme erzwingen. Dies hat das Kammergericht jetzt abgelehnt. Es bestätigte damit einen Spruch des Berliner Landgerichts von August 2020 – Kalbitz hatte dagegen Berufung eingelegt und vorläufigen Rechtsschutz beantragt.
Mit der neuerlichen Eilentscheidung ist es äußerst fraglich, ob Kalbitz im Bundestagswahljahr 2021 überhaupt in seine alte Partei zurück kann. Die juristische Auseinandersetzung mit dem einflussreichen Strippenzieher und Organisator der rechten Parteiströmungen könnte sich noch Monate hinziehen. Der Anwalt von Andreas Kalbitz, Andres Schoemaker, sagte mit Hinblick auf einen Zug vor das Bundesverfassungsgericht sogar: „Das kann Jahre dauern.“