Bauen und Modernisieren: den passenden Fördertopf finden
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/H2RDLRNIUBF7RE4FBZ3SGU5XB4.jpeg)
Ein Handwerker bringt auf einem Baugrundstück Dämmmaterial an einem Neubau an.
© Quelle: picture alliance / dpa
Das Angebot an öffentlichen Förderprogrammen in Deutschland schätzt Torsten Sabitzer auf mehrere Hundert. Staat, Länder und Kommunen – alle unterstützen das Bauen und Modernisieren, erklärt das Vorstandsmitglied des Bundesverbands Finanz-Planer e. V. Zwar seien Bauherren in der Regel über Finanzierungsmöglichkeiten gut informiert, oft seien aber vor allem regionale Angebote nicht bekannt. Hinzu kommt: „Hausbanken verweisen oft lieber auf eigene Produkte als auf Förderprogramme“, so der Finanzierungsberater.
Erst Bauvorhaben klären, dann Förderung suchen
Für einen ersten allgemeinen Überblick über Fördermöglichkeiten bieten sich beispielsweise die Websites www.fe-bis.de und www.baufoerderer.de an. Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB), rät dazu, im Internet speziell für den eigenen Wohnort zu recherchieren, und zudem einen unabhängigen Berater aufzusuchen. „Nur eine firmen- und produktunabhängige Beratung wird eine umfassende sein“, erklärt er.
Derzeit werden in Baufinanzierungen fast immer öffentliche Mittel integriert, berichtet Sabitzer. Er hilft den Kunden, im Förderdschungel das individuell Passende zu finden: „Für den einen ist ein bestimmtes Förderprogramm gut, für den anderen nicht.“ Zunächst sollten Faktoren wie Einkommen, Eigenmittel und Bauvorhaben geklärt werden. Anschließend werde nach Förderprogrammen geschaut – und nicht umgekehrt, rät er.
Freitag empfiehlt, Förderungsrecherche und Projektentwicklung zeitgleich ablaufen zu lassen. „Denn je nach aktuellen Förderbedingungen können sich Wechselwirkungen ergeben.“ So kann sich herausstellen, dass es günstiger ist, eine Bestandsimmobilie zu kaufen und zu sanieren, statt neu zu bauen. Andererseits sollten sich Bauherren nicht von attraktiven Förderungen zu einem damit verbundenen Bauvorhaben verführen lassen: „Im Nachhinein hätte man vielleicht lieber anders gebaut oder renoviert und bereut entsprechend lange den Schnellschuss“, mahnt der Experte.
Förderung wird oft über Banken ausgezahlt
Förderungen können sehr unterschiedlich ausfallen: Meist handelt es sich um Darlehen mit günstigen Zinsen, die zurückgezahlt werden müssen, erklärt Freitag. Oft werden sie mit Tilgungs- und Investitionszuschüssen kombiniert, die der Bauherr nicht begleichen muss. „Das kann rechnerisch sogar zu Negativzinsen führen“, sagt Sabitzer. Außerdem gibt es Förderungen, die steuerliche Vorteile besitzen, und Zuschüsse, die an konkrete Vorhaben gebunden sind.
Viele Förderungen werden nicht an Privatkunden vergeben, sondern über die finanzierende Bank abgewickelt. In manchen Fällen erhalten die Handwerksbetriebe eine Förderung, die sie an ihre Kunden weiterreichen. Nicht selten muss ein Energieeffizienzexperte hinzugezogen werden, um die Förderung beantragen zu können. „Das Honorar wird von der KfW mit 50 Prozent bezuschusst“, sagt Alia Begisheva, stellvertretende Pressesprecherin der KfW Bankengruppe.
Einige Förderprogramme sind kombinierbar
Anträge auf öffentliche Mittel müssen in der Regel rechtzeitig gestellt werden: „Wichtig ist, dass die Förderung vor Beginn des Vorhabens zugesagt werden muss, nachträgliche Förderanträge sind nicht möglich“, erklärt Begisheva im Zusammenhang mit KfW-Krediten. Außerdem wird oft eine Planung und Begleitung des Vorhabens durch qualifizierte Fachleute verlangt. Viele Förderungen und Zuschüsse werden erst nach der Durchführung ausgezahlt. In der Regel ist der Nachweis erforderlich, dass die Bedingungen, die im Programm formuliert sind, eingehalten wurden.
Grundsätzlich sind verschiedene Programme miteinander kombinierbar, manchmal schließen sie sich allerdings gegenseitig aus. Bei der KfW gilt: Gleiche Maßnahmen dürfen nicht doppelt gefördert werden, etwa mit Förderkredit und Investitionszuschuss zugleich, erklärt Begisheva. „Die oberste Grenze sind immer die Kosten der Maßnahme. Eine Kombiförderung, die 100 Prozent überschreitet, soll nicht sein“, erklärt Freitag. Länderprogramme seien oft mit KfW-Förderungen vereinbar, ergänzt Sabitzer: „In Sachsen müssen sie sogar damit kombiniert werden.“ Auch kommunale Angebote sind meist als Ergänzung gedacht.
Viele Förderprogramme gelten unbefristet, einzelne werden aber auch nur für einen bestimmten Zeitraum angeboten. „Je nach politischem Willen und nötiger Dauer für die Zweckerreichung werden solche Programme angepasst oder auch gestrichen und gegebenenfalls durch neue ersetzt“, erläutert Freitag. Auch werden Sondervermögen aufgelegt, wie etwa der Energie- und Klimafond des Bundes.
Die Fördermöglichkeiten im Überblick
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Sie ist der größte Geldgeber. „Grundsätzlich gibt es Förderprogramme zur Wohneigentumsbildung, zum energieeffizienten Sanieren und der Nutzbarmachung von erneuerbaren Energien sowie für altersgerechtes Wohnen und Einbruchschutz“, erklärt Alia Begisheva, stellvertretende Pressesprecherin der KfW Bankengruppe.
Aktuell werden insbesondere Bauvorhaben gefördert, die eine bessere Energieeffizienz zur Folge haben. Dabei gilt: „Je höher die Energieeinsparung, desto mehr Förderung ist möglich“, so Begisheva. Wer etwa eine Photovoltaikanlage installieren lassen, sein Haus dämmen, eine Lüftungsanlage einbauen oder Erdwärme nutzen möchte, sollte die KfW-Angebote prüfen. Maßstab ist das sogenannte Effizienzhaus, das im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert ist. Erreicht werden muss mindestens ein Effizienzhaus 55-Standard. Auch für Ladestationen für E-Autos sowie Brennstoffzellen gibt es Förderungen. Ebenso werden Baubegleitungen bezuschusst.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa): Das Bafa biete eine Reihe von Förderprogrammen an, die unterschiedliche Bereiche zum Ziel und damit auch unterschiedliche Voraussetzungen und Fördersätze haben, erläutert Pressesprecher Nikolai Hoberg: „Beispielsweise fördert das Förderprogramm Heizen mit erneuerbaren Energien die Nutzung von erneuerbaren Energien im Wärmebereich.“ Darunter fallen unter anderem Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Hybridheizungen, die verschiedene Wärmequellen nutzen. Unterstützt werden auch der Austausch von Ölheizungen sowie Energieberatungen. Die Bafa vergibt keine Darlehen, sondern ausschließlich Zuschüsse.
Länder und Kommunen: Ihre Fördertöpfe seien sehr vielfältig, aber wegen politischer Trends oft nicht langlebig, sagt Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). Programme legen inzwischen alle Länder und über 100 Kommunen auf. Für die Schaffung von sozialem Wohnraum sind die Länder verantwortlich. Gefördert werden aber oft auch Vorhaben, die eine gut Energieeffizienz bewirken. Bei den Kommunen gebe es hingegen auch Förderprogramme, die ganz andere Ziele verfolgen könnten als energetische Sanierungen, führt Freitag weiter aus: „Da kann es dann Förderung für Renovierungen geben, die energetisch ‚nur‘ die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.“
Besonders häufig sind zudem kommunale Angebote für junge Familien und Geringverdiener: So werden etwa Zuschüsse für den Kauf von Baugrundstücken und selbst genutztem Eigentum gewährt. Damit soll in der Regel der Zuzug in die Region gefördert werden.
Weitere Informationen unter www.baufoerderer.de und www.fe-bis.de
Wohn-Riester: Das Programm ist auch unter dem Begriff „Eigenheimrente“ bekannt. Das Prinzip: Bauherren und Käufer zahlen einen Teil ihres Einkommens in den Wohn-Riester-Vertrag ein und erhalten Zuschüsse vom Staat. Außerdem genießen sie steuerliche Vorteile. Inzwischen laufe Wohn-Riester ausschließlich über Bausparverträge, erklärt Torsten Sabitzer, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Finanz-Planer e.V. „Ich rate es vor allem Familien mit Kindern, einen solchen Vertrag abzuschließen.“ Freitag warnt allerdings vor der Bürokratie und langfristigen Bindungen. Außerdem müssen später Steuern gezahlt werden. „Wohn-Riester soll in erster Linie die finanzielle Belastung verlagern, von der Spar- in die Rentenphase“, erklärt er.
Bausparvertrag: Der klassische Bausparvertrag habe noch nicht ausgedient, sei allerdings in der aktuellen Niedrigzinsphase nicht sehr attraktiv, meint Sabitzer. Für Geringverdiener ist jedoch die Wohnungsbauprämie interessant. Freitag weist auf einen weiteren Vorteil hin: Die Banken verzichteten bis zu einer bestimmten Darlehenshöhe meist auf eine „dingliche Absicherung“ durch die Hypothek oder Grundschuld, erklärt er: „Damit können der Wert des Baugrundstücks oder der Eigentumswohnung ungeschmälert als Sicherheit einem anderen Darlehensgeber angeboten werden.“
Sonstige Angebote: Die Kirchen fördern den Erwerb von Wohneigentum hauptsächlich durch die Vergabe von Erbbaurechten. Das heißt, die Bauherren zahlen nicht fürs Grundstück, sondern entrichten meist eine geringe Pacht. Auch manche Unternehmen greifen ihren Angestellten bei der Baufinanzierung unter die Arme oder stellen günstigen Wohnraum zur Verfügung.
Letzte Chance aufs Baukindergeld: Das Baukindergeld soll vor allem Geringverdiener mit Kindern beim Immobilienerwerb unterstützen. Zehn Jahre lang zahlt der Staat 1200 Euro pro Kind. Außerdem werden steuerliche Freibeträge gewährt. Eigentlich sollte das Programm zum Ende des Jahres auslaufen, voraussichtlich wird es aber bis zum 31. März 2021 verlängert. Bis zu diesem Stichtag muss der Kaufvertrag unterzeichnet sein, die Baugenehmigung vorliegen oder der Baubeginn erfolgen, wenn es sich um ein nicht genehmigungspflichtiges Vorhaben handelt. Das Baukindergeld muss erst bis zu sechs Monate nach dem Einzug und spätestens bis Ende 2023 beantragt werden.
RND