Verdienst unter Mindestlohn
Minilöhne im Gefängnis verfassungswidrig: Was das Urteil aus Karlsruhe bedeutet
Minilöhne von 2 Euro pro Stunde: Gefangene bekommen für ihre verpflichtende Arbeit im Gefängnis oft deutlich weniger Geld, als der Mindestlohn vorschreibt. Die Gesetze in den beklagten Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen müssen angepasst werden, hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden. Wie viel die Insassen bekommen sollen, hat es aber nicht festgelegt.