Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 entschieden, dass die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, durch den Staat nicht durch Gesetze ausgehöhlt werden darf. Ein neuer Vorschlag einer Abgeordnetengruppe arbeitet nun aber wieder mit Verboten. Eine Neuregelung der Sterbehilfe ist nötig, aber aus ganz anderen Gründen, kommentiert Tim Szent-Ivanyi.