In Dresden wird derzeit der Notbetrieb in den Kindertagesstätten für die Zeit der Schließungen von Schulen und Kitas vorbereitet. „In einem ersten Schritt erfassen die städtischen Kindertageseinrichtungen derzeit den Betreuungsbedarf der Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen“, teilte die Stadtverwaltung am Mittwoch auf Anfrage mit.
Die sächsische Staatsregierung hat am Dienstag erste Beschlüsse zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens im Freistaat gefasst. Zu diesem verschärften „Lockdown“ gehört unter anderem die Schließung von Kindertageseinrichtungen von Montag, 14. Dezember 2020, bis Freitag, 8. Januar 2021. Eine Notbetreuung soll lediglich für Kinder von Eltern in Sektoren der kritischen Infrastruktur angeboten werden.
Nach den aktuellen Entwürfen, die den DNN vorliegen, gehören hierzu unter anderem die Bediensteten von Polizei, Rettungsdiensten, Gesundheitsversorgung und Pflege, Versorgungsunternehmen und des Lebensmittelhandels. Während es bei Polizei und Rettungskräften oder Klinik- und Pflegemitarbeitern reicht, wenn ein Sorgeberechtigter in diesem Bereich tätig ist, soll bei Mitarbeitern aus dem Lebensmittelhandel oder dem Nahverkehr möglicherweise vorgeschrieben werden, dass beide Sorgeberechtigte in diesen Bereichen tätig sein müssen, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben. Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung muss von den Eltern eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, dass sie in diesen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Endgültige Entscheidungen fallen erst noch in der Staatsregierung.
Personalplanung nach Bedarf der Eltern
Nach den Angaben der Stadtverwaltung bereitet der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen in Dresden derzeit alle kommunalen Kitas und Horte auf diesen Notbetrieb vor. Auch die Kindertagespflegestellen und Einrichtungen in freier Trägerschaft werden aktuell über das weitere Verfahren informiert.
Auf die Rückmeldung der Eltern hin werden die Einrichtungen den Personaleinsatz planen. Die Kindertageseinrichtungen seien angehalten, die Kinderbetreuung in den üblichen Öffnungszeiten anzubieten. Abweichungen hiervon werden die Einrichtungen mit den Eltern abstimmen, kündigte die Stadt an. Ferner wird die Kinderbetreuung im Notbetrieb in den städtischen Kitas und Horten in festen Kindergruppen und mit festen Bezugspersonen organisiert.
In den kommenden Tagen werden nach den Angaben der Stadt fortlaufend aktuelle Informationen zur Notbetreuung, unter anderem die vorläufige Übersicht der Sektoren der kritischen Infrastruktur sowie die Bescheinigung des Arbeitgebers, auf www.dresden.de/kita bereitgestellt. Ab Freitag, 11. Dezember 2020, wird ebenfalls ein Servicetelefon unter der Rufnummer 0351/4885111 geschaltet. Dieses ist montags bis freitags von 6 Uhr bis 14 Uhr besetzt.
Von Ingolf Pleil