Die Stadt Dresden hat neue Quarantäneregelungen erlassen, die ab Montag (18. Januar) gültig sind. Grund dafür ist ein Erlass des Freistaats Sachsen, der die Kommunen zur Überarbeitung der bisherigen Regelungen aufruft.
Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss sich sofort nach Erhalt des Ergebnisses selbstständig in Quarantäne begeben. Bleibt derjenige symptomfrei, endet die Isolation nach zehn Tagen; entwickeln sich Symptome, darf die Quarantäne frühestens zehn Tage nach den ersten Krankheitsanzeichen und nach 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden.
Neu: Gesamter Hausstand muss in Quarantäne
Die Neuerung besagt, dass auch der gesamte Hausstand eines positiv Getesteten „zwingend in Quarantäne muss“, die nicht durch ein negatives Testergebnis vorzeitig beendet werden kann. Hinzu kommt, dass positiv Getestete eigenständig eine Liste ihrer Kontaktpersonen der Kategorie I erstellen, an das Gesundheitsamt mailen und die Betroffenen informieren müssen. Eine vorgefertigte Excel-Tabelle sowie die Definition der Kategorie I finden sich auf der Internetseite der Stadt Dresden (Abschnitt „Verhalten bei positivem Testergebnis“).
Zwei Wochen Isolation bei Virus-Mutationen
Kontaktpersonen der Kategorie I müssen sich direkt nach Information durch die betreffende Person oder das Gesundheitsamt in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Nach zehn Tagen kann ein PCR- oder Antigenschnelltest gemacht werden, dessen negatives Ergebnis die Quarantäne beendet – es sei denn, es handelt sich bei der positiv getesteten Person um einen Fall mit einer der neuartigen Covid-Varianten aus England oder Südafrika.
Mit den neuen Regeln kommen neue Ausnahmen: Beruht das positive Ergebnis auf einem Antigenschnelltest, kann die Quarantäne mit Vorlage eines negativen PCR-Tests beendet werden. Dann sind auch die Kontaktpersonen zu informieren, dass ihre Quarantäne beendet ist.
Bei Verdacht: Quarantäne, bis Testergebnis bekannt ist
Des Weiteren verschärfen sich die Regeln für sogenannte Verdachtspersonen, also Menschen, die Symptome zeigen und auf den vom Hausarzt angeordneten PCR-Test oder dessen Ergebnis warten. Auch sie müssen sich in Quarantäne begeben. Bei einem negativen Ergebnis wird diese aufgehoben.
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass keine Quarantänebescheinigungen ausgestellt werden. Als Nachweis gilt bei positiv Getesteten und bei Verdachtspersonen der PCR-Befund. Kontaktpersonen werden über ihren Status informiert. Das Gesundheitsamt bittet um Mithilfe und Übernahme von Eigenverantwortung, um die Infektionsketten zu durchbrechen.
www.dresden.de/corona; Kontaktliste an: gesundheitsamt-infektionsschutz@dresden.de
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Von DNN