Kitas, Horte und Kindertagespflegestellen bieten nach der Entscheidung der Staatsregierung über die Schulen und Kindereinrichtungen ab Mittwoch nur noch eine Notbetreuung an. Die Regelung gilt vorerst bis einschließlich Freitag, 17. April 2020. Um den Notbetrieb personell absichern zu können, reduziert die Stadt die Öffnungszeiten der kommunalen Kitas und Horte auf zehn Stunden pro Tag.
Beide Elternteile müssen in der „kritischen Infrastruktur“ tätig sein
Der Freistaat hat die Notbetreuung nur für bestimmte Personengruppen eingeräumt. Dazu zählen unter anderem Mitarbeiter von Polizei, Rettungsdiensten, Arztpraxen, Versorgungsunternehmen und des Lebensmittelhandels. Beide Elternteile müssen in der „kritischen Infrastruktur“ tätig sein. Die Tätigkeit muss in den Einrichtungen mit einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers (Dienstherren) nachgewiesen werden. Ein Formblatt dafür gibt es im Internet unter www.dresden.de/kita.
Außerdem dürfen die Kinder und deren Eltern keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen, sich innerhalb der letzten 14 Tage nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben und nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder gestanden haben.
Werden Kinder zu Hause betreut, wird der Elternbeitrag zurückerstattet. Dazu sollten die Eltern später Kontakt mit der Leitung ihrer Einrichtung aufnehmen.
Für Fragen der Eltern zur Notbetreuung bietet die Stadt ein Servicetelefon unter 0351/ 488 51 11 (montags bis freitags von 7 bis 16 Uhr). Das Kultusministerium informiert über die Regelungen unter der Nummer 0351/56 46 99 99.
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Von I.P.