Im Streit um Zinsen bei Langzeitsparverträgen hat die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) die Erzgebirgssparkasse verklagt. Sie habe am Mittwoch eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Dresden eingereicht, teilte die VZS mit. Vorstand Andreas Eichhorst begründete den Schritt der Verbraucherschützer damit, dass seit vielen Monaten keine Bewegung im Streit um die ordnungsgemäße Anpassung der Zinsen für das „Prämiensparen flexibel“ zu erzielen sei.
„Wir haben den Kunden zugesagt, sie nicht im Stich zu lassen, wenn es darum geht, um ihr Geld zu kämpfen“, so Eichhorst. Wie sich im Rahmen der Beratung seit Februar 2019 gezeigt habe, gehe es nicht nur um Peanuts. In allen der mehr als 350 geprüften Verträge habe das Bankhaus mit Sitz in Annaberg-Buchholz aus Sicht der Verbraucherzentrale die variablen Zinsen zum Nachteil der Verbraucher angepasst. Die errechneten Nachzahlungsansprüche bewegten sich im Schnitt um die 6000 Euro – im krassesten Fall gehe es um 43.000 Euro.
Der Musterfeststellungsklage, so die VZS, können sich alle Kunden der Erzgebirgssparkasse anschließen, in deren Prämiensparverträgen bestimmte Klauseln mit Blick auf eine variable Verzinsung enthalten sind. Das Risiko sei gering, es entstünden keine Prozesskosten. Erfahrungen mit einer ähnlich gelagerten Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig hätten jedoch gezeigt, dass es sinnvoll sei, dass sich Klagewillige für die Anmeldung Unterstützung holen.
Auch die Ostsächsische Sparkasse Dresden (OSD) ist im Visier der Verbraucherschützer. Mit Blick auf die kürzlich erfolgte einseitige Kündigung von Prämiensparverträgen durch die OSD hatte deren Sprecher Andreas Rieger eingeräumt, dass es auch hier Meinungsverschiedenheiten mit der VZS darüber gebe, ob die Verträge ordnungsgemäß verzinst worden seien.
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Von hgr