Nach vollständiger Prüfung des Rechts- und Kommunalamt des Landratsamtes Meißen wurde die Stadtratswahl am 26. Mai in Meißen für gültig erklärt. Nach sorgfältiger Untersuchung der Wahlunterlagen wurden keine Rechtsverstöße festgestellt.
Vor der Wahl in Meißen hatte es Verwirrung gegeben, als eine Briefwählerin einen bereits fertig ausgefüllten Stimmzettel erhalten hatte.
Von DNN