Wegen eines Antrags ist der Prozess gegen die rechte Gruppe „Revolution Chemnitz“ zum Auftakt am Montag unterbrochen worden. Der Verteidiger des Angeklagten Martin H. forderte, die Öffentlichkeit bei dem Verfahren am Oberlandesgericht (OLG) in Dresden auszuschließen. Er argumentierte, dass sein heute 21-jähriger Mandant zum Tatzeitpunkt Heranwachsender und damit möglicherweise noch nicht voll strafmündig gewesen sei. Die Verhandlung gegen ihn sei deshalb nach Jugendstrafrecht ohne Öffentlichkeit durchzuführen.
Konkret verwies der Verteidiger darauf, dass in einem Zeitungsbericht vom Wochenende der volle Name seines Mandanten genannt wurde, ebenso der Ort seiner Verhaftung. „Damit entstand meinem Mandaten ein schwerer, irreparabler Schaden. Auch rechtlich zulässige Berichterstattung würde weiteren Schaden für meinen Mandanten anrichten“, argumentierte Anwalt Maximilian Endler aus Mannheim.
Vorwurf: Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung
Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Hans Schlüter-Staats zog sich am Vormittag zur Beratung zurück – und lehnte den Antrag schließlich ab. Angeklagt vor dem OLG sind insgesamt acht Männer zwischen 21 und 32 Jahren wegen der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung. Der Generalbundesanwalt geht davon aus, dass sie die Gruppe „Revolution Chemnitz“ im September 2018 in einer Chat-Gruppe gegründet haben. Sie stehen zudem unter dringendem Verdacht, dass sie sich auch Schusswaffen besorgen wollten, um einen Umsturz der demokratischen Ordnung in Gang zu setzen und dabei die Tötung von Menschen in Kauf nahmen.
Der Prozess begann am Montag mit der Anklageverlesung. Er findet unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen und großem Medieninteresse statt. Rund 80 Journalisten hatten sich im Vorfeld akkreditiert.
Von Matthias Puppe