Angesichts der weiterhin stark steigenden Fallzahlen hat das sächsische Kabinett härtere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Die neue Landesverordnung soll ab Montag gelten. Sie sieht unter anderem die Schließung von Kitas, Schulen und Einzelhandelsgeschäften vor, die keine Waren des täglichen Bedarfs anbieten.
Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) und Kultusminister Christian Piwarz (CDU) haben die neuen Maßnahmen am Freitag in einer Pressekonferenz vorgestellt. Hier das Video:
Alles zum Lockdown
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- Was gilt zu Weihnachten und Silvester?
Die wichtigsten Beschlüsse:
Folgende Beschlüsse gelten vom 14. Dezember 2020 bis vorläufig 10. Januar 2021 in Sachsen:
- Kontaktbeschränkung: In einem Haushalt dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Eine Ausnahme gilt ausschließlich an Weihnachten, vom 23. bis 27. Dezember – nicht an Silvester.
- Ausgangsbeschränkungen: Die Bürger in Sachsen dürfen sich nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort herum bewegen. Einkäufe, notwendige Wege und auch Freizeitbeschäftigungen wie Spaziergehen oder sportliche Aktivitäten sollen nur in diesem Radius erfolgen.
- Ausgangssperre: Ab einem Inzidenzwert von 200 an fünf aufeinander folgenden Tagen tritt eine Ausgangssperre in Kraft, die von 22 bis 6 Uhr gilt. Das eigene Heim darf in diesem Zeitraum nur im Notfall oder zur Versorgung von anderen Personen oder von Tieren verlassen werden. Ausnahmen gibt es zu Weihnachten und Silvester
- Alkoholverbot: Der Verkauf sowie der Konsum von Alkohol wird in der Öffentlichkeit verboten.
- Maskenpflicht wird ausgeweitet: Überall, wo sich Menschen begegnen, müssen Masken getragen werden.
- Geschäfte müssen schließen: Läden, die der Lebensmittelversorgung dienen oder Waren des täglichen Bedarfs anbieten, bleiben geöffnet. Baumärkte werden für Privatkunden geschlossen, aber bleiben für Fachkräfte offen.
- Häusliche Lernzeit: An Schulen findet bis einschließlich 8. Januar 2021 kein Präsenzunterricht mehr statt. Die restlichen Tage ohne Präsenzpflicht gelten als häusliche Lernzeit.
Die neue Verordnung der Sächsischen Regierung ist en detail online verfügbar.
Bundesweiter Lockdown: Diese Regelungen kommen hinzu
Am Sonntag einigten sich Bund und Länder auf einen bundesweiten Lockdown ab Mittwoch, dem 16. Dezember. Auch wenn die Regelungen weitestgehend mit den sächsischen Beschlüssen übereinstimmen, gibt es doch einige Verschärfungen, die dann greifen. Das sind:
- Böllerverkaufsverbot: Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk wird dieses Jahr untersagt, vom Zünden wird „generell dringend abgeraten“.
- Weitere Schließungen: Entgegen der Sächsischen Corona-Schutzverordnung müssen ab dem 16. Dezember auch Friseure, Wertstoffhöfe und Gartenbaubetriebe schließen
- Kein Gesang in der Kirche: Gemeindegesang in Kirchen und anderen Glaubenseinrichtungen ist untersagt.
Von LVZ