Diese Situation haben sicherlich schon viele Autofahrer erlebt: Die Ampel ist Rot und bleibt es auch. Selbst nach einigen Minuten erhält man kein grünes Licht. Wann darf man trotzdem losfahren?
Funktionsfehler: Länger als drei Minuten rot
Grundsätzlich kann bei Dauer-Rot nur von einem Funktionsfehler ausgegangen werden, wenn das Rotlicht wesentlich länger als drei Minuten ununterbrochen leuchtet, erklärt die Prüforganisation Dekra. Das heißt: Erst nach einer angemessenen Wartezeit darf die Kreuzung trotzdem überquert werden.
„Es empfiehlt sich, eine Wartezeit von mindestens fünf Minuten einzuhalten beziehungsweise mindestens zwei normale Schaltphasen abzuwarten“, präzisiert Dekra-Fachmann Andreas Schmidt.
Rot-Fahrer: Bei Unfall immer schuld
Wer trotz Rot in die Kreuzung einfährt, muss besonders vorsichtig sein. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Gefährdung des Querverkehrs völlig ausgeschlossen werden muss. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Fahrer, der Dauer-Rot hatte, die volle Schuld.
Ampeln aus: Grundsatz rechts vor links
Bei einem Defekt sind moderne Ampelanlagen eigentlich so programmiert, dass für alle Verkehrsteilnehmer das gelbe Licht dauerhaft blinkt. Dann gelten die vorhandenen Schilder oder die Anweisungen der Polizei, falls diese den Verkehr regelt. Ansonsten bleibt es beim Grundsatz „rechts vor links“.
Bei Rot: Krafträder müssen vorsichtig fahren
Gut zu wissen: Bedarfsgesteuerte Ampeln schalten erst auf Grün, wenn sich ein Fahrzeug nähert. Bei diesen Anlagen kann es vorkommen, dass die in die Straße eingelassenen Induktionsschleifen kleine Krafträder mangels Masse nicht erkennen, erläutert die Dekra. Die Folge ist: Die Ampel bleibt Rot. In dem Fall darf man entsprechend der beschriebenen Regeln dennoch in die Kreuzung fahren. Natürlich vorsichtig.
Auch interessant:
Was tun bei Stau? Fünf Ideen gegen Langeweile auf der Autobahn
Von RND/dpa