Nach langem Ringen will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch ein Recht auf Rückkehr aus Teilzeit- in Vollzeitarbeit beschließen. Es soll für Mitarbeiter gelten, die für bis zu fünf Jahre in Teilzeit arbeiten. Millionen Arbeitnehmer sollen so mehr Sicherheit für eine Auszeit bekommen.
Die SPD wollte die sogenannte Brückenteilzeit schon in der letzten Legislaturperiode beschließen, die Union stand aber lange auf der Bremse. Für alle jetzt schon in Teilzeit arbeitenden Männer und Frauen soll das Recht vollumfänglich gelten, für künftige Fälle für Unternehmen ab 45 Beschäftigten. Für Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern gilt es eingeschränkt. In kleineren Betrieben soll es individuelle Lösungen geben.
Heil hat Entwurf entschärft
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte seinen Gesetzentwurf noch entschärft. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Arbeitgeber die Beweislast für das Fehlen eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes zu tragen hat, wenn ein Arbeitnehmer in Vollzeit zurückkehren will. Der Gesetzentwurf sei nun durch eine Klarstellung ergänzt worden, in der es heiße: „Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen.“
Verdi-Chef Frank Bsirske sagte der „Passauer Neuen Presse“ (Mittwoch), die Einführung der Brückenteilzeit sei ein „wichtiger und überfälliger Schritt nach vorn, um Beschäftigte aus der Teilzeitfalle herauszuholen“.
Von dpa/epd/RND