Die FDP will das „unbefugte gezielte Anfertigen von Film- oder Bildaufnahmen intimer oder sexueller Bereiche einer Person“ unter Strafe stellen. Einen entsprechenden Antrag wird die Bundestagsfraktion am Donnerstag im Parlament einbringen.
Die Liberalen wollen damit vor allem gegen das sogenannte Upskirting – heimliches Fotografieren oder Filmen unter Röcke und Kleider von Frauen – vorgehen. „Upskirting ist keine Lappalie“, sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
„Wer gezielt und heimlich unter die Röcke von Frauen filmt oder Fotos macht, kommt bislang straflos davon. Die überwiegend weiblichen Opfer haben gegenwärtig keine Chance, sich straf- oder zivilrechtlich zu wehren.“
Thomae: Die Bundesregierung muss endlich handeln
Die FDP fordert, betroffenen Frauen und Mädchen schnell zu helfen. „Diese Strafbarkeitslücke muss dringend geschlossen werden, damit die Polizei effektiv gegen die Täter vorgehen kann“, so Thomae. „Die Bundesregierung muss endlich handeln.“
Damit erhöht sich der Druck auf den Bundesgesetzgeber. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten bereits Mitte Juni einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine Bundesratsinitiative angekündigt.
In England oder Wales drohen Tätern bis zu zwei Jahre Haft und der Eintrag ins Register für Sexualstraftäter.
Von Thoralf Cleven/RND