Das berichten die Zeitungen des RedaktionsNetzwerks Deutschland und berufen sich auf Informationen aus Sicherheitskreisen. Demnach durften die sächsischen Strafverfolger den Syrer nicht mehr vernehmen, nachdem der Generalbundesanwalt das Verfahren an sich gezogen hatte. Die Bundesanwaltschaft selbst allerdings gab kein Verhör mehr in Auftrag. Womöglich wurde damit die Chance vergeben, von al-Bakr Informationen über mögliche Hintermänner oder weitere Terroristen zu bekommen. Der Syrer hatte sich am Mittwochabend in seiner Zelle erhängt.
Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft wollte sich auf Nachfrage nicht zum konkreten Fall äußern. Er bestätigte aber grundsätzlich, dass Verdächtige nicht täglich zum Verhör geladen würden, wenn sie keine Kooperationsbereitschaft erkennen ließen. Das sei nicht sinnvoll und würde Kapazitäten bei den Ermittlern binden, so der Sprecher
Von RND