Eine entsprechende Gesetzesänderung passierte am Freitag den Bundesrat. Die Höchstdauer des Fahrverbots wird gleichzeitig von drei Monaten auf sechs Monate erhöht. Union und SPD hatten schon in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Fahrverbote als Alternative zur Freiheitsstrafe für solche Personen einzuführen, „für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt“.
Von RND/dpa