Bei einer Abstimmung im Budapester Parlament stimmten am Dienstag nur die 131 Abgeordneten der rechts-konservativen Regierungspartei Fidész für Orbáns Vorlage. Damit wurde die für Grundgesetzänderungen vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit um zwei Stimmen verfehlt.
Die Verfassungsnovelle hätte vorgeschrieben, dass die Ansiedlung von Nicht-EU-Ausländern nur nach ungarischen Gesetzen erfolgen darf. Die EU-Quoten hätte dies aber nach Ansicht von Experten nicht betroffen, weil diese nicht von „Ansiedlungen“ sprechen, sondern Asylbewerber über die Mitgliedstaaten verteilen. Die Asylverfahren führt jedes Land gemäß seinen eigenen Gesetzen durch.
Stimmen der rechtsextremen Jobbik-Partei fehlten
Orbán war bereits am 2. Oktober mit einer Volksabstimmung gescheitert, mit deren Hilfe das „Ansiedlungsverbot“ hätte gesetzlich verankert werden soll. Bei dem Referendum war das nötige Quorum verfehlt worden.
Die nun von Orbán ins Spiel gebrachte Verfassungsänderung hätte mit den Stimmen der rechtsextremen Jobbik-Partei gebilligt werden können. Jobbik-Chef Gabor Vona machte jedoch die Zustimmung seiner Fraktion davon abhängig, dass die Orbán-Regierung jene Regelung abschafft, die es reichen Nicht-EU-Ausländern ermöglicht, sich das Niederlassungsrecht in Ungarn zu erkaufen. Orbán wollte sich aber darauf nicht einlassen.
Jetzt droht Orban ein Machtkampf
Die Ablehnung durch das Parlament bedeutet einen seltenen Rückschlag für den 2010 regierenden Orbán. Beobachtern zufolge könnte das Votum vom Dienstag Auftakt eines Machtkampfs zwischen Orbáns Fidész-Partei und der rechtsextremen Jobbik-Partei vor den für 2018 angesetzten Parlamentswahlen sein.
Von dpa/afp/RND