Die Richter verpflichten die Hansestadt aber nicht zur uneingeschränkten Duldung. Sie kann ausdrücklich den Umfang des Camps beschränken, Auflagen verhängen und die Veranstaltung sogar an einen anderen Ort verlegen. (Az. 1 BvR 1387/17)
Das „Antikapitalistische Camp“ soll vom 30. Juni bis 9. Juli stattfinden. Der Protest richtet sich gegen das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der führenden Industrie- und Schwellenländer (G-20) am 7. und 8. Juli in Hamburg.
Von RND/dpa