Die Festnahme sorgte für große Aufruhr: In einer Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen wurde ein Asylsuchender aus Togo mit großem Polizeiaufwand gefasst. Nachdem sein Anwalt Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung eingereicht hat, steht nun fest: Der junge Mann darf nach Italien zurückgebracht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Montag entschieden. Die einstimmige Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar.
Asylverfahren von Italien aus
Italien verfüge über ein planvolles und ausdifferenziertes Asylsystem, hieß es in der Begründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Der Togoer sei dort auch nicht unmenschlichen oder erniedrigenden Bedingungen ausgesetzt. Der Togoer müsse das Asylverfahren deshalb von Italien aus betreiben.
Polizei konnte Togoer erst beim zweiten Versuch fassen
Der Flüchtling sitzt im Abschiebegefängnis in Pforzheim. Der Fall hat erhebliche Diskussionen ausgelöst. Nachdem Ende April ein erster Abholversuch der Polizei am Widerstand anderer Migranten scheiterte, war die Polizei einige Tage später mit mehr als 100 Einsatzkräften nach Ellwangen zurückgekehrt - und konnte den Togoer fassen.
Von RND/dpa