Union und SPD wollen für den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung eine Obergrenze von 20,0 Prozent festschreiben. Eine entsprechende Einigung in den Koalitionsverhandlungen wurde dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aus Verhandlungskreisen bestätigt. Aktuell liegt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent. Für die geplante Ausweitung der Mütterrente, für die jährliche Mehrausgaben von etwa 3,4 Milliarden Euro erwartet werden, soll es den Angaben zufolge „keine zusätzlichen Steuermittel“ geben - was im Ergebnis eine Finanzierung aus Beitragsmittel und den Rücklagen der Rentenversicherung bedeutet.
Wer Grundrente bezieht, darf in der Wohnung bleiben
Ferner wurde vereinbart, dass Bezieher der geplanten Grundrente für langjährige Geringverdiener in ihrer bisherigen Wohnung bleiben können und nicht nach der Bedürftigkeitsprüfung zum Umzug in eine kleinere verpflichtet werden. Laut aktueller Prognose der Bundesregierung wird der Beitragssatz bis 2022 unverändert auf dem aktuellen Stand von 18,6 Prozent bleiben. Bis 2025 wird mit einem Anstieg auf 20,1 Prozent gerechnet. Im Jahr 2031 würden 21,9 Prozent fällig.
Von RND/Rasmus Buchsteiner