Nach dem Einsturz des Stadtarchivs in Köln im Jahr 2009 sind drei der vier Angeklagten freigesprochen worden. Ein Bauüberwacher der Kölner Verkehrs-Betriebe wurde vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Laut Anklage haben Fehler beim Bau einer U-Bahn-Haltestelle zu dem Unglück mit zwei Toten im Jahr 2009 geführt. Durch ein Loch in einer unterirdischen Betonwand drangen nach Ansicht der Experten schlagartig große Mengen eines Wasser-Sand-Gemisches in die Grube ein. Dem sechsstöckigen Archiv wurde so buchstäblich der Boden entzogen. Dieses Loch, so sieht es der Staatsanwalt, entstand durch Schlamperei und Baufehler.
Von RND/dpa