Grund dafür sind laut OLG-Sprecherin Susanne Albrecht Schriftsätze, die die Anwälte der Parteien nach dem mündlichen Verhandlungstermin am 9. Juli eingereicht haben. "Darüber muss der Senat in voller Besetzung entscheiden. Im Moment ist das wegen der Urlaubszeit aber nicht möglich", erklärte Albrecht.
In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob die Landeshauptstadt den lukrativen Betrieb ihres Internetportals regelkonform vergeben hat. Bei der Neuausschreibung Ende vergangenen Jahres war der bisherige Betreiber Sandstein Neue Medien GmbH leer ausgegangen (DNN berichteten). Dafür hatte der Anbieter "webit!" den Zuschlag erhalten. Sandstein klagt gegen die Vergabe, da die Kriterien intransparent gewesen seien. So habe die Stadt mehrfach während des laufenden Verfahrens die Kriterien geändert, nach denen die Angebote bewertet wurden. Das OLG hatte auf Antrag des bisherigen Betreibers das Verfahren zunächst per einstweiliger Anordnung gestoppt. Die Stadt darf bis zum Urteil den Zuschlag nicht erteilen.
Das Vergabeverfahren spielte nicht nur vor Gericht eine Rolle, sondern auch im Stadtrat. Linke und Grüne unterstellten der Stadt massive Manipulationen. Die Kriterien seien solange geändert worden, bis der ursprünglich schlechter platzierte Anbieter vorne gelegen habe. Stadträte von CDU und FDP wiesen die Vorwürfe empört zurück.
Aus den Dresdner Neuesten Nachrichten vom 31.07.2013
Thomas Baumann-Hartwig