Über die Betriebskosten geraten Mieter und Vermieter immer wieder in Streit. Doch die Frage, welche Kosten umlagefähig sind und welche nicht, ist selbst unter Richtern oft umstritten.
Jeder soll die Möglichkeit haben, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Wer dies nicht aus eigener finanzieller Kraft kann, hat Anspruch auf Unterstützung - vor allem während der Corona-Pandemie.
Mängel in der Wohnung berechtigten zur Mietminderung. Mieter sollten diese aber mit Bedacht ansetzen. Denn wer zu viel Geld einbehält, muss damit rechnen, dass der Mietvertrag gekündigt wird.
Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern sind oft eng. Stehen dann noch Sachen im Hausflur rum, kann der Aufstieg zur Wohnung schnell zum Hürdenlauf werden. Wie sind da die Regeln?
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Grundsätzlich gilt: Bestehen Mängel an einer Mietsache, kann die Miete gemindert werden. Über die Frage, wann ein Mangel besteht, gibt es aber oft Streit.
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechte von Mietern. Demnach dürfen in Modernisierungsumlagen keine Kosten enthalten sein, die in absehbarer Zeit für Instandhaltungsarbeiten anfallen würden.
Wer im Dachgeschoss wohnt, leidet im Sommer oft unter einer sehr warmen Wohnung. Wird es zu heiß, ist der Vermieter gefragt - was er gegen die Hitze tut, darf er aber selbst entscheiden.
Über ihre Betriebskosten zahlen Mieter meist auch für einen Hausmeister. Doch Vermieter dürfen nicht alle Ausgaben umlegen. Für einige Tätigkeiten müssen Mieter nichts zahlen.