Das gute Beispiel: Auf der Waisenhausstraße hat der Radweg die empfohlene Regelbreite von zwei Metern - auch wenn die Markierung abgefahren ist.
Quelle: ADAC Sachsen
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Das schlechte Beispiel: Die Großenhainer Straße fällt in vielen Abschnitten durch. Zwischen Liststraße und Fritz-Reuter-Straße etwa werden Radfahrer auf einem Geh- und Radweg geführt, der viel zu eng ist und von Masten eingeengt wird.
Quelle: ADAC Sachsen
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Das typische Beispiel: Der Radweg an der Münchner Straße ist ist schmaler als die empfohlene Regelbreite und wird noch dazu von Bewuchs eingeengt.