Grundsätzlich ist die Laubbeseitigung Sache des Eigentümers. Er kann die Aufgabe aber an die Mieter delegieren.
Julia Wagner arbeitet beim Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin.
Laubbläser dürfen Mieter und Hausbesitzer wegen des Lärms nur zu festen Zeiten am Tag verwenden.