Das spätere Opfer hatte sich offensichtlich über den Lärm beschwert, den eine Gruppe um den Zwölfjährigen verursachte, und gebeten, sich leiser zu verhalten. Daraufhin habe der Junge zu dem Notfallhammer gegriffen und den Mann leicht verletzt, so der Polizeisprecher.
Nach Polizeiangaben wurde der Vorfall vom Freitagabend nicht im Polizeibericht erwähnt, weil es sich bei dem Zwölfjährigen um ein strafunmündiges Kind handelt. Dies stehe unter besonderem „schutzwürdigen Interesse“. Wegen des Alter des Jungen geht die Polizei auch davon aus, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen letztendlich einstellt. Strafrechtliche Konsequenzen drohen dem Jungen damit nicht.
Nach deutschem Gesetz sind Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig und können daher nicht Verantwortung für ihre Taten übernehmen.
Von RND/dpa