Das Amtsgericht Dresden hat auf Antrag der Dresdner Staatsanwaltschaft einen 20-Jährigen und einen 21-Jährigen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung verurteilt. Die zwei Männer hatten im November des Jahres den steinernen Vorplatz der Gläsernen Manufaktur mit mehreren Hakenkreuzen und Parolen gegen die Polizei verunstaltet.
Der 21-Jährige muss nun einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen nachkommen. Der 20-jährige kam mit einem blauen Auge davon –als Heranwachsender muss er nun 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Die Beschuldigten verursachten durch ihr Handeln einen Reinigungsaufwand von mindestens 1.600,00 Euro.
Von mb