Im Prozess gegen zwei mongolische Drogenschmuggler geht es am Landgericht Dresden voran. Laut Medieninformation des Freistaates hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch ihr Plädoyer verlesen. Ihre Forderung: Elf Jahre Gefängnis für beide Beschuldigte „wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“.
Im Mai letzten Jahres liefen die beiden mongolischen Staatsangehörigen Beamten des Hauptzollamtes Dresden bei einer Kontrolle in die Hände. Sie waren auf der Autobahn 17 aus Richtung Tschechien unterwegs. Im Gepäck: 70 Kilogramm Heroin. Das weiße Pulver hat einen Wert von mindestens drei Millionen Euro.
Beide Beschuldigte waren zum Tatzeitpunkt am Generalkonsulat der Mongolischen Volksrepublik in Istanbul beschäftigt, wobei einer der beiden einen gültigen Diplomatenpass hatte. Eine diplomatische Immunität lag allerdings nicht vor, da ihr Ausflug nach Deutschland weder offiziell angemeldet war noch die Männer nachweislich in diplomatischer Mission unterwegs waren.
Das Verfahren soll am 11. Juni um 12 Uhr vor dem Landgericht mit den Plädoyers der Verteidiger in die nächste Runde gehen. Das Urteil soll voraussichtlich noch am gleichen Tag erfolgen.
Von lc