Bei den Einlasskontrollen am Fachgerichtszentrum in der Hans-Oster-Straße haben die Justizbediensteten im vergangenen Jahr eine Schreckschusswaffe, acht verbotene Messer mit zu langen Klingen oder einem Springmechanismus, 336 sonstige Messer und 1627 sonstige gefährliche Gegenstände wie Schraubenzieher oder Scheren aus dem Verkehr gezogen. Diese Zahlen nannte am Freitag Friedrich Schilling, Präsident des Sozialgerichts Dresden, der für das Gebäude des Fachgerichtszentrums verantwortlich ist.
„Wir führen für die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganztätige Einlasskontrollen durch, die sehr personalintensiv sind“, so Schilling. Drei Bedienstete würden am Einlass die Besucher auf gefährliche Gegenstände durchsuchen, wobei mindestens eine Mitarbeiterin dabei sein müsse. Da das Verwaltungsgericht immer mehr mit Klagen von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen befasst ist, stelle sich auch das Thema einer angemessenen Kontrolle von Burka-Trägerinnen.
„Wir haben uns darauf eingestellt und bisher gab es noch keinerlei Probleme“, erklärte der Gerichtspräsident. Erscheine eine Frau mit der Vollverschleierung, so werde sie in einen Extraraum geführt. Die Justizwachtmeisterin ziehe dann eine Kollegin für die Kontrolle hinzu. „Dieses Vorgehen wird von den Betroffenen akzeptiert.“
Die Anforderungen an den Justizwachdienst seien in den vergangenen Jahren gestiegen, konstatiert Schilling. „Die Leute kommen mit einer gewissen Unruhe ins Fachgerichtszentrum, da fällt auch manchmal der eine oder andere unnötige Spruch.“ Die Justizbediensteten im Eingangsbereich hätten den größten Kontakt mit den Besuchern des Hauses, und das unter schwierigen Bedingungen. „Auch bei uns gab es Probleme mit der von außen einströmenden Zugluft“, erklärte Schilling.
Von Thomas Baumann-Hartwig