Die Architektin Regine Töberich hat ihren Rechtsstreit mit der Stadt Dresden verloren. Das Oberlandesgericht wies am Freitag die Berufung der Investorin zurück. Töbericht hatte die Stadt auf Schadenersatz verklagt, weil diese einen Bauvorbescheid nicht rechtzeitig beantwortet hatte. Dadurch, so argumentierte Töberich, habe sie ihr Bauvorhaben „Marina Garden“ nicht realisieren können. Ihr sei ein Schaden von 18 Millionen Euro entstanden.
Der Senat sah zwar in der Nichterteilung des Vorbescheids eine grobe Amtspflichtverletzung der Stadt, aber dadurch sei der Investorin kein Schaden entstanden. Denn eine Baugenehmigung für das Areal an der Elbe hätte ihr wegen eines fehlenden Bebauungsplans nicht erteilt werden dürfen - so sei ihr kein Schaden entstanden.
Der Senat lies eine Revision gegen das Urteil nicht zu. Regine Töberich bleibt nun nur eine Nichtzulassungsbeschwerden beim Bundesgerichtshof.
Von ml