Sie lauern im alltäglichen Straßenverkehr oft vor Schulen oder Kindergärten: Straßenschilder, die Geschwindigkeiten nur an bestimmten Tagen begrenzen. An den Stellen muss das Tempo dann für eine bestimmte Strecke auf Tempo 30 runter gedrosselt werden. Unter dem Schild ist zum Beispiel zu lesen, dass das nur von Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr gilt.
Aber was ist eigentlich, wenn einer dieser Tage ein Feiertag ist, wie der 1. Mai? Muss dann trotz geschlossener Schulen und Kindergärten auf die Bremse getreten werden? Das wollte DNN-Leser Franz Lange wissen. Wir haben bei der Stadtverwaltung nachgefragt: Tatsächlich gilt das Schild nur für Werktage, wie Sprecherin Diana Petters erklärt. Würde die Begrenzung auch am Tag der Arbeit gelten, wäre der Zusatz „Auch an Feiertagen“ zu lesen. Verkehrsschilder, auf denen das nicht zu lesen ist, können Autofahrer an Feiertagen also ignorieren.
Von DNN