Die Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen sieben Beschuldigte – den Ermittlungen zufolge alle der Reichsbürgerbewegung zuzuordnen – die unerlaubt eine Krankenkasse gegründet und betrieben haben sollen.
Die „Deutsche Gesundheitskasse“ sollte an die Stelle der in der gesetzlichen Sozialversicherung verankerten Krankenversicherung treten. Sie wurde am 22. April 2017 von vier der jetzt Beschuldigten gegründet. Der Geschäftsbetrieb wurde dann Anfang Juli 2017 aufgenommen. Bis November desselben Jahres gewannen die Betreiber 49 Mitglieder und sammelten Mitgliedsbeiträge in Höhe von 8.000 Euro ein.
Keine Genehmigung der BaFin
Allerdings: Es lag keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Die ist zum Betrieb einer Krankenversicherung in Deutschland zwingend nötig. Außerdem seien die Betreiber nicht in der Lage gewesen, die angebotenen Leistungen auch tatsächlich zu erbringen.
Im Einzelnen werden drei 56, 65 und 69 Jahre alte Deutsche wegen unerlaubten Betriebes eines Versicherungsgeschäftes angeklagt. Hinzu kommen vier weitere Männer im Alter von 55, 58, 63 und 65 Jahren, die der Beihilfe dazu verdächtig sind.
Über die Zulassung des Verfahrens entscheidet nun das Amtsgericht Dresden.
Rückblick:
- Bafin macht Reichsbürger-Krankenkasse in Dresden dicht
- Reichsbürger sollen in Sachsen illegale Krankenkasse betrieben haben
Von fkä