Eine abscheuliche Tat sorgte im November vergangenen Jahres nicht nur in Dresden für Aufregung. Eine 44-jährige Sozialarbeiterin, die sich berufsmäßig um Flüchtlinge kümmert, war in Ausübung ihres Dienstes bei einem Hausbesuch in Dresden-Gorbitz brutal vergewaltigt worden.
Weitere Anklagepunkte
Wie die Polizei damals mitteilte, „begab sich die 44-jährige Geschädigte in ihrer Funktion als Sozialarbeiterin in die Wohnung des 20-jährigen syrischen Tatverdächtigen. Dieser verging sich schließlich gegen den Willen der Frau sexuell an ihr bis hin zum vollendeten Geschlechtsakt.“
Am Mittwoch begann vor dem Jugendschöffengericht des Dresdner Amtsgerichts die Verhandlung gegen Omasr A. Neben der Vergewaltigung muss sich der Angeklagte unter anderem auch wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels, mehreren Diebstählen, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verantworten.
Forderungen nach mehr Sicherheit
Die Öffentlichkeit wurde bereits vor Verlesung der Anklage von der Verhandlung ausgeschlossen. Das hatten sowohl die Verteidigung als auch die Nebenklage beantragt. Beide begründeten dies mit den schutzwürdigen Interessen ihrer Mandanten. Das Gericht gab dem – vor allem mit Blick auf das Vergewaltigungsopfer – statt.
So wurden alle Anklagen, auch die, die nichts mit der Vergewaltigung zu tun haben, unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen. Zunächst sind drei Verhandlungstage angesetzt. Ob dann das Urteil öffentlich verkündet wird ist noch unklar.
Die Vergewaltigung der Sozialarbeiterin hatte für erhebliche Diskussionen gesorgt. Es wurden Forderungen über ein Sicherheitskonzept für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Flüchtlingssozialarbeit laut. „Es sollte möglich sein, bestimmte Klienten, die bereits bei früheren Terminen ausfällig geworden seien oder sich gewalttätig verhalten haben, zu zweit aufzusuchen“, forderte die Caritas. Dafür reichen allerdings die Kapazitäten nicht aus. Jeder Sozialarbeiter betreut in Dresden durchschnittlich 80 Migranten.
ml