Hannes B. hat es eigentlich zu etwas gebracht, immerhin hat er einen Abschluss als Diplomingenieur. Doch dann kam der Absturz. Er konsumierte Crystal und Cannabis, verlor 2017 den Job. Mit dem Geld vom Amt kam er nicht weit und so verlegte er sich aufs Klauen. Deshalb stand er am Donnerstag vor dem Amtsgericht. Drei Anklagen verlas der Staatsanwalt, eine davon mit insgesamt 16 Tatvorwürfen – Diebstahl, Sachbeschädigung, Betrug, Körperverletzung, Drogendelikten.
Mit dem Fahrrad auf der Suche
Seit September vergangenen Jahres hat es der Angeklagte richtig krachen lassen. Mit seinem Fahrrad radelte er auf der Suche nach Dingen, die man verkaufen oder gegen Drogen tauschen kann, durch Dresden. Laut Anklage klaute er auf einem Parkplatz an der Weißeritzstraße eine Jacke mit Papieren und zwei Autoschlüsseln – für einen Punto und einen BMW. Am nächsten Tag „fand“ er in einer Tiefgarage beide Wagen, brach den Punto auf, durchsuchte ihn und fuhr dann mit dem BMW davon. „In den Papieren standen ja Adresse und Autonummern, da habe ich die Autos schnell gefunden“, erklärte er.
Autos waren angeblich offen
Der Angeklagte B. stahl auf der Gehestraße einen Mercedes, einen Opel auf der Sebnitzer Straße, einen VW am Martin-Luther-Platz und ein Simson-Krad auf der Schönfelder Straße. Bis auf das Krad seien alle Autos offen gewesen, sagte er aus. Entgegen der Anklage der Staatsanwaltschaft habe er die Wagen nicht mit einem besonderen Tool geöffnet. Kann sein, muss aber nicht.
Ersatzschlüssel im Handschuhfach
Einmal hat man es ihm wirklich leicht gemacht. Da lagen im Handschuhfach der Ersatzschlüssel, der Kaufvertrag, Fahrzeugpapiere, Zulassung. In einem Fall nahm er bei einer Rangelei mit einem PKW-Fahrer, den er zuvor provoziert und ihm die Spiegel beschädigt hatte, den Autoschlüssel ab und fuhr mit dessen BMW davon – ohne Fahrerlaubnis.
Was er in den Autos erbeutete, behielt er, um es zu verkaufen – Kindersitze, Buggys, Navigationsgeräte, Werkzeug, Ausweise und EC-Karten. Die Bestohlenen hatten also richtig Ärger, sie mussten sich auch um neue Ausweise kümmern.
EC-Karten nur zum Linienziehen?
Der Angeklagte räumte sehr vieles ein, manches klang allerdings nicht sehr glaubwürdig. Einem Drogensüchtigen, der einen geklauten Mercedes gegen zwei Gramm Crystal tauscht, abzukaufen, dass er mit den gestohlenen EC-Karten nur Drogen konsumieren, also Linien ziehen wollte, ist schon schwierig.
Das Gericht musste zwei Urteile bilden, da sich mit vorangegangenen Urteilen eine Zäsur ergab. Hannes B. wurde einmal zu eineinhalb Jahren und einmal zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt – beides zur Bewährung ausgesetzt. Glück gehabt. Positiv wurde ihm angerechnet, dass er erfolgreich einen Entzug absolviert hat und jetzt clean ist. Allerdings gibt es noch ein offenes Verfahren.
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Von Monika Löffler