Anderen Menschen in Notsituationen zu helfen ist Pflicht. Sich selbst gefährden gehört aber nicht dazu. Khaterah Jacob, Sandra Lang und Paul Rothe aber sind selbstlos weit über die Erfüllung ihrer Pflichten hinausgegangen. Sie setzten ihr eigenes Leben ein, um das anderer zu retten. Am Montag wurden sie dafür im Dresdner Rathaus geehrt.
Der Erste Bürgermeister Detlef Sittel (CDU) verlieh ihnen das Sächsische Lebensrettungsehrenzeichen und würdigte die Zivilcourage der drei Geehrten: „Ein solches Handeln ist absolut keine Selbstverständlichkeit.“
Rettung aus der Elbe
Paul Rothe wurde vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Dresden für die Ehrung vorgeschlagen. Der 30-Jährige hatte am 19. Februar einen Mann aus der Elbe gerettet. Er hatte ihn bemerkt, als er am Ufer in der Nähe von Bad Schandau seiner Arbeit nachging.
Nur wenige Tage später, am 27. Februar 2019, zog auch Khaterah Jacob nach einem beherzten Sprung ins eisige Wasser eine Person aus dem Fluss. Zu dieser Jahreszeit hatte die Elbe lediglich eine Wassertemperatur von etwa drei Grad.
Die Polizistin aus Baden-Württemberg, war damals privat in Dresden zu Besuch. Bei einem Spaziergang an der Elbe hatte sie beobachtet, wie eine Frau in Höhe der Waldschlößchenbrücke in die Elbe gegangen war. Offenbar handelte es sich dabei um einen Suizidversuch. Die 34-jährige Polizistin setzte einen Notruf ab, dann folgte sie der 58-Jährigen ins Wasser. In der Nähe des Fähranlegers am Diakonissenkrankenhaus, also nach einer Strecke von mehreren hundert Metern, konnte sie die 58-Jährige schließlich aus der Elbe ziehen. Rettungskräfte mussten die Gerettete reanimieren. Sie kam in eine Klinik, erlag aber später ihren Verletzungen.
Rettung aus brennender Wohnung
Die Polizeidirektion Dresden schlug neben Khaterah Jacob auch Sandra Lang für das Lebensrettungsehrenzeichen vor. Die 45-Jährige rettete eine Person aus einer brennenden Wohnung. Der Wohnungsbrand ereignete sich am 14. Mai 2019 in Dresden.
Detlef Sittel wies bei der Vergabe des Lebensrettungsehrenzeichens darauf hin, dass es in den geschilderten Fällen nicht für jeden die richtige Entscheidung gewesen wäre, sein Leben zu riskieren. Denn eine Rettung unter solchen äußeren Bedingungen setze unter anderem ein besonderes Maß an körperlicher Fitness und Gesundheit voraus. „Nicht, dass letztlich zwei Personen gerettet werden müssen!“, gab der Ordnungsbürgermeister eindringlich zu bedenken.
Von Maike Lorenz