Die Stadtverwaltung hat keinen Überblick darüber, wieviele Ferienwohnungen in Dresden vermietet werden. Das teilte Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) auf Anfrage von Linke-Stadträtin Jacqueline Muth mit. Gewerbeanmeldungen mit dem Gegenstand „Vermietung von Ferienwohnungen“ würden nicht vorliegen. Ferienwohnungen würden auch nicht unter die Beherbergungssteuersatzung fallen, weil in ihnen in der Regel weniger als fünf Beherbergungsplätze bereitgestellt würden, so Hilbert.
Die Zweckentfremdung von Wohnraum könne die Stadt nicht untersagen, weil es dazu einer landesgesetzlichen Regelung bedürfe. „Diese gibt es im Freistaat nicht“, so Hilbert. Der Tourismusverband Dresden (TVD) hatte sich gemeinsam mit der Dresdner Hotel Allianz, der Dehoga Sachsen und dem Tourismus-Ausschuss der IHK für ein „Zweckentfremdungsverbot für private Wohnungen“ stark gemacht. TVD-Vorsitzender Johannes Lohmeyer rechnet mit 300 000 Übernachtungen pro Jahr in Dresdner Privatunterkünften.
Lohmeyer verwies auf Berlin, wo es ein Zweckentfremdungsverbot bereits seit 2013 gebe und Wohnraum vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und Umwandlung in nicht zugelassene Ferienwohnungen schützen soll. Das Verbot sei auch ein Mittel gegen Wohnungsknappheit, so Lohmeyer.
tbh