Im nächsten Jahr soll es sechs Einkaufssonntage in einzelnen Stadtteilen aus regionalem Anlass geben. Das sieht eine Vorlage von Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel (CDU) für den Stadtrat vor. So sollen am 29. April zum „Neustädter Frühling“ die Läden rund um die Hauptstraße öffnen. Am 13. Juni ist eine Sonntagsöffnung rund um die Bürgerstraße wegen des Festes „sankt pieschen“ geplant.
Am 17. Juni ist aus Anlass des Stadtteilfestes „Bunte Republik Neustadt“ ein Einkaufssonntag für die Äußere Neustadt vorgesehen, am 24. Juni dürfen zum Elbhangfest die Läden von Loschwitz bis Pillnitz öffnen. Für das Inselfest Laubegast sollen am 12. August die Geschäfte in dem elbnahen Stadtteil öffnen dürfen, am 16. September ist eine Sonntagsöffnung für das Prohliser Herbstfest vorgesehen.
Für das „Hechtfest“ gab es zwar in diesem Jahr im Hechtviertel einen Einkaufssonntag – für 2018 haben die Veranstalter von der Öffnung der Geschäfte im Festareal abgesehen. Der Ortsbeirat Neustadt ist dieser Auffassung gefolgt. Die Läden rund um die Hauptstraße sollen nach dem Wunsch der Veranstalter auch zum Winzerfest „Weinsommer Rheinland-Pfalz“ am 15. Juli öffnen. Da eine Sonntagsöffnung nur einmal jährlich in einem Stadtgebiet möglich ist, hat der Ortsbeirat Neustadt das Frühlingsfest vorgeschlagen. Der Stadtrat kann sich aber auch für das Winzerfest entscheiden, heißt es in der Vorlage.
Die Frage des stadtweiten Sonntagseinkaufs ist längst entscheiden. Die rot-grün-rote Stadtratsmehrheit hat sich darauf verständigt, einen Einkaufssonntag pro Jahr im Advent zu gestatten. Im März hat der Stadtrat mit den Stimmen von Rot-Grün-Rot beschlossen, dass die Geschäfte im gesamten Stadtgebiet am 9. Dezember öffnen dürfen. Von 12 bis 18 Uhr dürfen die Läden an den genehmigten Sonntagen Waren anbieten und verkaufen – unabhängig davon, ob es sich um einen regionalen oder stadtweiten Einkaufssonntag handelt.
Die Vorlage wird jetzt in den Ausschüssen beraten, das letzte Wort hat der Stadtrat.
Von Thomas Baumann-Hartwig