Die vorgesehenen Einschränkungen für Feuerwerke werden von der Stadtverwaltung Dresden verteidigt. Ab 1. August will die Landeshauptstadt aus Lärmschutzgründen monatlich grundsätzlich nur noch zwei professionelle Feuerwerke zulassen und auch private Feuerwerke weiter einschränken. Dagegen war Kritik laut geworden.
Gewerbliche Feuerwerke müssten nur bei der jeweiligen Behörde angezeigt werden, hatte Dirk Abolins vom Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk unter Verweis auf das Sprengstoffgesetz des Bundes erklärt. Die Stadt überschreite möglicherweise ihre Kompetenzen. Auch Winfried Kluth, Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität in Halle, erklärte, Lärmbelästigungen als Grund für strengere Regeln reichten nicht aus. Das Sprengstoffgesetz des Bundes sehe zahlenmäßige Beschränkung nicht vor.
Die Rechtsabteilung der Stadt habe die neue Verfahrensweise umfangreich geprüft, hieß es am Montag aus der Stadtverwaltung. „Nach unserer Auffassung ist diese Einschränkung im Rahmen des § 32 Absatz 1 Sprengstoffgesetz möglich, um die Gesundheit vor immer wiederkehrender Lärmbelästigung zu schützen.“ Die Regelung lässt Anordnungen zu, „soweit dies zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern Beschäftigter oder Dritter erforderlich ist“. Fazit der Stadt: Die neue Vorschrift wird ab 1. August umgesetzt.
Von I.P.