Empfänger von Hartz IV erhalten vom Dresdner Jobcenter und vom Sozialamt ab 2019 höhere Wohnkosten. Wie die Stadtverwaltung am Mittwoch mitteilte, steigen die sogenannten Angemessenheitsrichtwerte je nach Haushaltsgröße zwischen 3,4 und 11,2 Prozent. Davon profitieren insbesondere Alleinlebende und Haushalte mit vier oder mehr Personen.
„Die neuen Angemessenheitsrichtwerte spiegeln die steigenden Mieten am Dresdner Wohnungsmarkt wider“, erklärt Sozialbürgermeisterin Kristin Kaufmann (Linke) die neuen, wissenschaftlich ermittelten Werte. Diese dienen aber keinesfalls als Vorgaben für Vermieter, ihre Mieten unabhängig von Wohnfläche und Ausstattung an diese Richtwerte anzupassen, stellt die Stadtverwaltung klar.
Haushalte mit .... Personen |
neue Bruttokaltmiete |
bisherige Werte |
Veränderung |
1 |
378,39 Euro |
358,74 Euro |
+19,65 Euro (+5,5 %) |
2 |
444,51 Euro |
429,88 Euro |
+14,63 Euro (+3,4 %) |
3 |
518,76 Euro |
500,50 Euro |
+18,26 Euro (+3,6 %) |
4 |
603,63 Euro |
572,73 Euro |
+30,90 Euro (+5,4 %) |
5 |
775,54 Euro |
697,55 Euro |
+77,99 Euro (+11,2 %) |
Betroffene Hartz IV-Bezieher werden automatisch umgestellt. Es müssen keine Überprüfungsanträge gestellt werden. Die bestehenden Ausnahmeregelungen und Einzellfallentscheidungen für Menschen in besonderen Lebenslangen – also etwa mit gesundheitlichen Einschränkungen, Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit – gelten weiterhin.
Die mit der Anpassung einhergehenden höheren Ausgaben der Stadtverwaltung sind bereits in der Haushaltsplanung 2019/20 berücksichtigt, heißt es. Die Angemessenheitsrichtwerte werden alle zwei Jahre überprüft und mit Daten des aktuellen Mietspiegels und der letzten kommunalen Bürgerumfrage abgeglichen. Ende 2020 steht die nächste Überprüfung an.
Von tbh/fkä