Das vom Bundestag beschlossene Masernschutzgesetz soll am 31. März 2020 in Kraft treten. Auf kommunaler Ebene hat es weitreichende Folgen. So können Kinder, die nicht über ausreichenden Impfschutz oder den Nachweis der fehlenden Möglichkeit zur Impfung verfügen, unter Umständen vom Besuch von Kitas ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt für die Beschäftigten in diesen oder in medizinischen Einrichtungen.
Die Ämter und der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtung werden ein einheitliches Vorgehen abstimmen und die Einrichtungen, die künftig Impfnachweise kontrollieren müssen, informieren, teilte die Stadt mit. Der Anteil aller vollständig und somit auch gegen Masern geimpften Dresdner Kinder der sechsten Klasse lag im letzten Schuljahr bei rund 94 Prozent. Neben möglichen Betretungsverboten und Bußgeldern soll auch die Aufklärung zum Impfschutz verstärkt werden, um eine höhere Durchimpfungsrate gegen Masern zu erreichen.
Weitere Informationen im Internet unter dresden.de/gesundheit.
Lesen Sie auch:
- Was sind Masern? Alle Infos zum Masernvirus, Symptomen und Übertragung
- Was bedeutet die Masernimpfpflicht in der Praxis?
- So gefährlich sind Masern wirklich
Von DNN