Als einzige Bäckerei in Sachsen ist die Dresden Backhaus GmbH von der seit Januar geltenden Bonpflicht befreit worden. Das habe das Finanzamt Dresden-Süd entschieden. Zuerst hatte der MDR darüber berichtet.
Elisa Kreutzkamm-Aumüller, Geschäftsführerin der Backhaus GmbH, zeigte sich überrascht ob der Entscheidung und kann sich die Ausnahmeregelung nicht erklären. Sie habe erst im Oktober von dieser Regelung erfahren. Eine Begründung für die Erteilung gab es nicht.
Wie die sächsische Bäckerinnung informiert, hätten noch viele andere Bäckereibetriebe einen Befreiungs-Antrag beim Finanzamt eingereicht. Diese seien aber abgelehnt oder bislang noch gar nicht bearbeitet worden.
Lesen Sie auch:
Bonpflicht: Das müssen Kunden in Dresden dazu wissen
„Falsche Auswüchse der Bürokratie“: Chef der Handwerkskammer Dresden kritisiert Bonpflicht
Von DNN