Die Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen einen 55-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 14 Fällen, Anstiftung zum Missbrauch in vier Fällen und Beschaffung kinderpornographischen Materials für den Eigenbesitz in acht Fällen. Das Verfahren steht in Zusammenhang mit dem Missbrauchskomplex in Münster.
Dem nun in Dresden Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen August 2015 und September 2019 zehn Mal sexuelle Handlungen an einem zum Tatzeitpunkt zehn bis 14 Jahre alten Jungen vorgenommen zu haben. Auch soll er dem Jungen pornographisches Material gegeben, ihn zu sexuellen Handlungen motiviert und dabei gefilmt haben.
Der Beschuldigte schweigt
Zwischen Januar und April 2019 soll sich der 55-Jährige zudem vier Mal an einem Neunjährigen vergangen haben, zweimal, während der Junge unter dem Einfluss bewusstseinstrübender Medikamente stand. Dazu mietete er Ferienwohnungen in Pirna und Klipphausen an.
In zwei Fällen sei ein zweiter Mann beteiligt gewesen, der gesondert strafrechtlich verfolgt wird. Diesen soll der Verdächtige außerdem über das Darknet kontaktiert haben. Das Ziel: Der zweite Verdächtige sollte bestimmte sexuelle Handlungen an einem weiteren Neunjährigen vornehmen, das Ganze filmen und dem Auftraggeber zur Verfügung stellen. Von Januar bis April 2019 verschaffte sich der Angeklagte der Staatsanwaltschaft zufolge so acht Mal kinderpornographisches Material.
Der 55-Jährige aus Pirna war im August vergangenen Jahres festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen schweigt er. Das Landgericht Dresden wird über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Verfahren gegen Hauptangeklagten läuft
Münster ist einer von drei großen Missbrauchsfällen in Nordrhein-Westfalen, der im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht kam. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern Festnahmen gegeben, auch in Dresden und Pirna. Im Komplex „Rose“ laufen bundesweit Verfahren gegen mindestens 20 Beschuldigte. Ein Mann aus Schleswig-Holstein ist bereits rechtskräftig verurteilt - zu drei Jahren und drei Monaten Haft.
Von fkä/dpa