Die Landeshauptstadt Dresden hat sich entschieden, in mehreren Betrieben und Kultureinrichtungen Kurzarbeit einzuführen. Das teilte die Verwaltung am Donnerstag mit. Zu den betroffenen Einrichtungen gehören auch die großen Häuser Staatsoperette, Dresdner Philharmonie und Theater Junge Generation. In einer Dienstvereinbarung sei das geregelt worden.
Um den Folgen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen des Dienst- und Spielbetriebs zu begegnen, haben Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften im April 2020 erstmals tarifliche Grundlagen für Kurzarbeit im öffentlichen Dienst geschaffen. Damit haben die Tarifparteien den kommunalen Arbeitgebern ermöglicht, in bestimmten Bereichen, die von behördlichen Einschränkungen besonders betroffen sind, arbeitsrechtlich zu reagieren und die finanziellen Belastungen für die Kommune teilweise aufzufangen.
600 Mitarbeiter betroffen
Die Dienstvereinbarung dazu sei in Dresden gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat erarbeitet worden. Damit könnten etwa 600 Beschäftigte in Kurzarbeit arbeiten, hieß es. Für die Beschäftigten, die in Kurzarbeit arbeiten, wird Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragt.
Darüber hinaus wird die Landeshauptstadt die in den Tarifverträgen vereinbarten Aufstockungsbeträge zahlen, sodass „sich die Entgelteinbußen der Beschäftigten auf ein Mindestmaß reduzieren“. Die Kurzarbeit sei in den betroffenen Bereichen angekündigt worden und gelte damit für deren Beschäftigte sieben Tage nach dieser Ankündigung.
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Von DNN