Das Amtsgericht Bautzen hat zwei Männer aus Polen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu Haftstrafen von einem Jahr und zehn Monaten sowie zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Vorwurf des bandenmäßigen Diebstahls konnte am Dienstag in der Hauptverhandlung nicht bewiesen werden. Die Angeklagten bestritten die Beteiligung weiterer Personen. Die Strafe sei ein deutliches Signal des Gerichts, sagte der vorsitzende Richter Dirk Hertle. „Es soll der Abschreckung potenzieller Täter dienen und den Verfolgungsdruck erhöhen.“
Laut Ermittlungen sollen die Täter im Herbst 2016 mehrere Autohäuser in den Kreisen Bautzen und Görlitz geschädigt haben, indem sie Spiegel und Radkappen hochwertiger Wagen stahlen. Dabei soll ein Schaden von über 36 000 Euro entstanden sein. Einem 26-Jährigen konnte Diebstahl in sechs Fällen nachgewiesen werden, einem 22-Jährigen Diebstahl in drei Fällen. Anhand von DNA-Spuren und einer Videoaufzeichnung konnten ihnen die Straftaten zugeordnet werden.
Die Männer waren bei einem Einbruch in ein Autohaus in Chemnitz vor rund einem halben Jahr erwischt worden. Sie sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Die beiden wollten das Diebesgut nach eigenen Angaben auf einer Verkaufsplattform anbieten und mit dem Erlös ihren Lebensunterhalt bestreiten.
dpa