Er zweifelt, ob der Bau der Hafencity im Überschwemmungsgebiet, „dessen Grenzen die Stadt Dresden ja selbst festgelegt hat“, genehmigungsfähig ist.
Nach Auffassung der Stadt handele es sich im Falle der Hafencity um einen unbeplanten Innenbereich eines bebauten Stadtgebietes. Für diesen Bereich der Hafencity gibt es aktuell keinen Bebauungsplan. Man werde sich sehr genau anschauen, wie „die Stadt die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Überschwemmungsgebiet mit einer völlig anderen Nutzungsart als bisher“ juristisch begründet und welche Stellungnahme die untere Wasserbehörde (in diesem Fall das Umweltamt der Stadt, die Red.) hierzu abgibt.
Gegebenenfalls „wird die zuständige Landesdirektion fachaufsichtlich tätig werden müssen“, meint Kraus. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes regele das grundsätzliche Bauverbot in Überschwemmungsgebieten. Es gebe gesetzliche Ausnahmemöglichkeiten. „Doch von denen sollte nur sehr sparsam Gebrauch gemacht werden. Wozu existieren Regularien und Gesetze, wenn dann doch jeder bauen kann wie er will.“ Zudem führt das Umweltministe- rium ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2012 ins Feld.
„Diesem zufolge können Änderungen des Bebauungstyps den Tatbestand eines neuen Baugebietes erfüllen“, erklärt Kraus. Und ein neues Baugebiet im Überschwemmungsgebiet sei grundsätz- lich nicht genehmigungsfähig, zumal es in Dresden genügend Alternativen gebe. Kraus ist klar, dass der Bau der Hafencity ein Präzedenzfall wäre, also dann als Beispiel für ähnliche Bauvorhaben ins Feld geführt werde und den Aufsichtsbehörden die Argumente ausgehen, diese abzulehnen.
In der Hafencity sollen 350 Wohnungen entstehen. Ich kann nicht verstehen, dass man dann 1000 Menschen solchen Gefahren aussetzt“, so Kraus. Die Dresdner Stadtratsfraktion, ausgenommen die der Linken, sprechen sich mehrheitlich für das Projekt aus.
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Catrin Steinbach