Das teilte die stellvertretende LDS-Sprecherin Jana Klein am Dienstag mit. „Die Landeshauptstadt hält an ihrem Verschuldungsgebot fest und hat für beide Haushaltsjahre keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Auch ansonsten enthält der Doppelhaushalt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile", stellten die Prüfer der Kommunalaufsicht laut Klein fest.
Dennoch hoben die LDS-Finanzexperten mahnend den Zeigefinger. Für einen ausgeglichen Haushalt müsse die Landeshauptstadt in beiden Haushaltsjahren auf ihre Rücklagen zurückgreifen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt sei aber ausreichend, um die Liquidität zu sichern und ausreichend Mittel für Investitionen bereitzustellen.
Kritisch bewertet die LDS laut Klein die mittelfristige Finanzplanung bis 2019. Da auch hier Defizite eingeplant seien, komme es zu einem Substanzverzehr und einem starken Liquiditätsabbau. Zudem sei ungewiss, ob die von der Stadt eingeplanten Mittel im Sozialbereich ausreichend seien, da die Fallzahlen nur schwer kalkulierbar seien. „Die Landeshauptstadt ist daher gehalten, auch weiterhin Konsolidierungspotenziale zu erschließen und insbesondere bei ihren Investitionen auf eine sparsame und effektive Verwendung ihrer Mittel zu achten", so Klein.
Der Vortrag der Dresdner Ortsvorsteher, der Doppelhaushalt würde die Rechte der Ortschaften verletzen, blieb ohne Erfolg. Zwar müssten die Ortschaften bis auf Schönfeld-Weißig künftig mit deutlich geringeren Haushaltsmitteln als in den Vorjahren auskommen. Die Stadt hatte ihnen die Verfügungsmittel gekürzt. Diese Kürzungen bewegen sich laut LDS aber im Ermessensspielraum des Stadtrates. Es sei nicht zu befürchten, dass die Ortschaften ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen könnten.
Wie die Dresdner Stadträte auf den Beschluss der Landesdirektion reagieren, lesen Sie in der gedruckten Ausgabe der DNN vom 25. Februar.
Thomas Baumann-Hartwig