Ein Häftling hatte zuvor das Gericht über seiner Meinung nach unzumutbare Telefongebühren informiert. Dieses Urteil könnte überregionale Bedeutung erlangen, da der Telefonanbieter Telio Marktführer in Sachen Gefängnistelefonie und beispielsweise auch Konzessionsinhaber in allen sächsischen Vollzugsanstalten ist.
"Grundsätzlich ist jeglicher Besitz von Mobiltelefonen im geschlossenen Bereich der Anstalt verboten. Daher haben die Häftlinge aber die Möglichkeit, während sogenannter "Aufschlusszeiten" über ein Stationstelefon zu telefonieren.Die Gefangenen schließen dazu jeweils einen Vertrag mit dem Telefonanbieter ab, welcher in der JVA zugelassen ist", gab Birgit Ackermand, Sprecherin des sächsischen Justizministeriums, bekannt.
Ulrich Schwarzer, Leiter der Dresdner Justizvollzugsanstalt, teilte der DNN auf Anfrage mit, dass die Häftlinge in Dresden die Telefonkosten ebenfalls als zu hoch ansehen würden. Das läge größtenteils aber daran, dass die Insassen der JVA Dresden sich Kosten ähnlich den normalen Telefonverträgen wünschen würden. Der Telefonanbieter nehme sich aber bei der Gefangenentelefonie, wie auch in den meisten anderen Haftanstalten, an den Preisen für öffentliche Münztelefone ein Beispiel.
Auch zu den aktuellen Entwicklungen in Sachsen-Anhalt und möglichen Folgen für die Justizvollzugsanstalt Dresden bezog Schwarzer Stellung: "Der Beschluss des Landgerichtes Stendal betrifft zunächst ausschließlich den dort abgehandelten Fall und entfaltet damit keine unmittelbare Wirkung für andere Anstalten. Man wird den Beschluss aber natürlich trotzdem inhaltlich prüfen, um dann gegebenenfalls zu handeln."
Zur Zeit sind die Tarife mit zehn Cent pro Minute für Orts- und Nahgespräche und minütlich 20 Cent für Ferngespräche genauso hoch wie im Hochsicherheitsgefängnis in Burg vor dem Urteil des Landgerichts. Aktuell hat die Dresdner Justizvollzugsanstalt somit den gleichen Vertrag mit dem Anbieter Telio, wie auch das Gefängnis in Sachsen-Anhalt.
Doch es gibt auch Unterschiede wie beispielsweise günstigere Verbindungsgebühren für "Vieltelefonierer".
"Außerdem bemühen sich die Anstalten in Sachsen aktuell um günstigere Konditionen und es kommt zu neuen Ausschreibungen, wie beispielsweise vor wenigen Wochen in der JVA Chemnitz. Den Zuschlag dort erhielt abermals der Telefonanbieter Telio. Doch die neu ausgehandelten Konditionen sind mit vier Cent für Orts- und 12 Cent für Ferngespräche nur noch knapp halb so teuer wie derzeitig in Dresden", so das Justizministerium.
Insofern besteht langfristig Hoffnung auf Tarifsenkung für die Dresdner Häftlinge, doch bis dahin bleiben längere Telefongespräche Luxus.
Aus den Dresdner Neuesten Nachrichten vom 12.01.2015
Sophie Stula