Dresden. Eine irakische Großfamilie, die in Deutschland Asyl sucht, darf zurück nach Tschechien geschickt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden jetzt entschieden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte die Asylanträge der christlichen Familie zuvor abgelehnt. Das Gericht bestätigte nun die Entscheidung der Behörde.
Hintergrund ist, dass die Familie zunächst in Tschechien Asylanträge gestellt hatte. Laut VG Dresden waren die Kläger im Rahmen einer Kooperation zwischen einer Flüchtlingshilfeorganisation und der tschechischen Regierung ins Land gekommen. Die hatte sich zuvor bereit erklärt, 150 christliche Flüchtlinge aus dem Irak aufzunehmen.
Nachdem die Großfamilie Anfang 2016 zunächst in der Nähe von Jihlava untergebracht worden war, entschieden sich ihre Mitglieder etwa drei Monate später zu einer Weiterreise nach Sachsen. Nun müssen sie zurück.
Von DNN
