Düsseldorf. t.
Die Richter hätten eine gegenteilige Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Energiedienstleisters Stromio für unzulässig erklärt, gegen die die Verbraucherschützer geklagt hatten.
Sollte das Urteil (Az. 14d O 4/15) rechtskräftig werden, könnten Kunden rückwirkend für drei Jahre Geld aus Preiserhöhungen zurückverlangen, hieß es weiter. Laut Verbraucherzentrale hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung, weil ein Gericht erstmals seine Entscheidung zu solchen Preisklauseln umfassend begründet habe. Von Stromio war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
dpa