Beim Palais Riesch handelt es sich um den hinteren Teil des Palais Hoym, unweit des Polizeipräsidiums.
Die GHND erinnerte in ihrem Schreiben an das Bürgerbegehren von 2002 sowie den Beschluss des Dresdner Stadtrates von 2008, die eine Gestaltungssatzung für das Palais und das dazugehörige Gartenhaus vorsehen. Gleiches gelte für die Fassaden der Landhausstraße 3 und 13 sowie der Rampischen Straße 4 und 6, hieß es. Neben diesen rechtlichen Aspekten verwies die Gesellschaft auf die frühere Einschätzung von Experten: „Der Gesamtkomplex des Palais Hoym an der Landhausstraße und des Palais Riesch an der Rampischen Straße ist für die Dresdner Stadt- und Kulturgeschichte von so herausragender Bedeutung, dass bereits die vom Dresdner Stadtplanungsamt 1995 mit einer Gestaltungssatzung beauftragte Architektengruppe der Architektenkammer Sachsen die Rekonstruktion dieses Gesamtkomplexes vorgesehen hatte und es später im städtebaulich-gestalterischen Konzept festgeschrieben wurde.“
Trotz dieser Vorgaben sei man jedoch kompromissbereit gewesen und dem Investor mit dem aus wirtschaftlichen und ästhetischen Erwägungen geplanten Wegfall des Gartenhauses und des Gartens im Innenhof weit entgegengekommen. Daher halte man die jetzige Forderung auch für legitim. Zudem sei sie für den Investor finanziell umsetzbar, betonten die Vorstandsmitglieder. Die GHND fordert die Stadtratsfraktionen jetzt auf, dem Kaufvertrag nur zuzustimmen, wenn die originalgetreue Fassadenrekonstruktion des Palais Riesch sowie der vier anderen Objekte gewährleistet wird. Denn obwohl der Verkauf bereits notariell beurkundet wurde, tritt er nur in Kraft, wenn der Finanzausschuss des Landtages sowie der Finanz- und der Bauausschuss der Stadt zustimmen.
DNN